Fristen & Termine

Wann musst du handeln?

Du hast 12 Monate Zeit, gegen die Nebenkostenabrechnung Widerspruch einzulegen (§ 556 Abs. 3 BGB).

Wann hast du die Abrechnung erhalten?

Format: TT.MM.JJJJ (z. B. 15.06.2025)

Hinweis: Mietcheck ist keine Rechtsberatung. Die Hinweise dienen der allgemeinen Orientierung. Im Einzelfall wende dich bitte an deinen örtlichen Mieterverein oder eine Anwältin/einen Anwalt für Mietrecht.

Wichtige Fristen für Mieter

12 Monate Widerspruchsfrist nach Erhalt der Abrechnung (§ 556 III BGB)

12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums hat dein Vermieter Zeit zur Abrechnung – sonst keine Nachforderung.

30 Tage übliche Zahlungsfrist nach Mahnung – bevor du etwas zahlst: prüfen!